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Abwassergebühren im Schwimmbad: Zahlen Sie für Wasser, das nie im Kanal landet?

22. September 2026 7 Minuten Lesezeit

Kosten & Wirtschaftlichkeit

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Jahr für Jahr bezahlen Schwimmbäder erhebliche Wasser- und Abwassergebühren. Doch ein Teil des bezogenen Frischwassers gelangt möglicherweise gar nicht in die Kanalisation. Wer diese Mengen nicht genauer betrachtet, übersieht unter Umständen wirtschaftliches Potenzial.

Besonders die Verdunstung über den Wasserflächen spielt dabei eine Rolle. Während ein Teil des Wassers nach der Nutzung als Abwasser abgeleitet wird, entweichen andere Mengen über die Beckenoberfläche. Trotzdem wird für die Berechnung der Schmutzwassergebühren häufig zunächst der gesamte Frischwasserbezug zugrunde gelegt. Neben der reinen Verdunstung können auch Austrags- und Verschleppungsverluste – etwa durch Spritzwasser oder an Badegästen ausgetragenes Beckenwasser – die Differenz zwischen Frischwasserbezug und Einleitung vergrößern.

Für Betreiber stellt sich deshalb eine wichtige Frage: Werden bei der Abrechnung Wassermengen berücksichtigt, die tatsächlich gar nicht eingeleitet wurden?

Wer seine Abwassergebühren im Schwimmbad prüfen möchte, sollte allerdings nicht vorschnell von einer möglichen Erstattung ausgehen. Entscheidend ist, welche Mengen nachvollziehbar ermittelt werden können und welche Nachweise der zuständige Entsorgungsträger anerkennt.

Warum sich ein genauer Blick auf die Abwasserrechnung lohnt

In einem Schwimmbad wird Wasser für zahlreiche betriebliche Prozesse benötigt. Neben der Beckennachspeisung gehören dazu unter anderem Filterspülungen, Duschen und Reinigung. Die einzelnen Wasserströme unterscheiden sich jedoch darin, ob und in welchem Umfang sie anschließend in die Kanalisation gelangen.

Gerade bei der Verdunstung entsteht eine Differenz zwischen Wasserbezug und Abwassereinleitung. Wie groß diese ausfällt, hängt unter anderem von den vorhandenen Wasserflächen und den jeweiligen Betriebsbedingungen ab. Für die Größenordnung sind insbesondere Wasser- und Lufttemperatur, relative Luftfeuchte, Nutzungsintensität, Betriebs- und Ruhezeiten sowie Wasserattraktionen relevant. Bei Freibädern kommen Witterungseinflüsse und gegebenenfalls Beckenabdeckungen hinzu.

Ein einzelner Hauptwasserzähler kann diese Unterschiede nicht sichtbar machen. Er zeigt lediglich, welche Gesamtmenge bezogen wurde. Ob und in welchem Umfang davon Wasser verdunstet oder anderweitig aus dem System ausgetragen wurde, bleibt zunächst offen.

Die Herausforderung besteht deshalb nicht darin, einfach eine pauschale Verdunstungsmenge von der Abrechnung abzuziehen. Vielmehr müssen die tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Schwimmbads fachlich nachvollziehbar eingeordnet werden.

Nicht jeder bezogene Kubikmeter Wasser wird auch zum Kubikmeter Abwasser.

Eine fundierte Betrachtung schafft die Grundlage dafür, mögliche Differenzen zu erkennen und deren wirtschaftliche Bedeutung zu bewerten.

Von der Wasserrechnung zur nachvollziehbaren Wassermengenbilanz

Am Anfang steht die Frage, welche Informationen bereits vorhanden sind. Wasser- und Abwasserabrechnungen, Zählerstände, Becken- und Flächendaten sowie Öffnungs- und Betriebszeiten liefern wichtige Anhaltspunkte. Besonders aufschlussreich können mehrjährige Vergleiche sein. Steigt der Wasserbezug plötzlich an, obwohl sich Öffnungszeiten und Besucherzahlen kaum verändert haben, besteht möglicherweise zusätzlicher Prüfbedarf. Umgekehrt können Veränderungen durch eine intensivere Nutzung, technische Ereignisse oder geänderte Betriebsabläufe erklärbar sein.

Im nächsten Schritt sollten die Wasserströme des Standorts strukturiert werden. Wo wird Wasser bezogen, genutzt, nachgespeist oder abgeleitet? Welche Mengen verlassen das System auf anderem Weg? Und welche Verwendungen lassen sich mit den vorhandenen Zählern überhaupt nachvollziehen? Aus diesen Informationen entsteht eine Wassermengenbilanz, die Zusammenhänge sichtbar macht, statt lediglich einzelne Verbrauchswerte gegenüberzustellen. Für die betriebliche Praxis empfiehlt sich ein Zähler- und Wasserstromschema, das Haupt- und Unterzähler sowie Beckennachspeisung, Filterspülung, Sanitärbereiche, Reinigung, Außenverbraucher und weitere relevante Teilverbräuche getrennt abbildet.

Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei die Verdunstung. Ihre fachliche Bewertung erfordert eine nachvollziehbare Herleitung anhand der Wasserflächen und Betriebsbedingungen. Auch Unsicherheiten und getroffene Annahmen sollten dokumentiert werden, damit die Ergebnisse für Dritte verständlich und überprüfbar bleiben. Nicht jede ungeklärte Differenz ist dabei automatisch eine gebührenmindernd anzuerkennende Wassermenge. Eine belastbare Bilanz hilft jedoch, die relevanten Mengen einzugrenzen und den weiteren Prüfbedarf zu bestimmen.

Können nicht eingeleitete Wassermengen die Abwassergebühren senken?

Grundsätzlich können nachweislich nicht eingeleitete Wassermengen bei der Berechnung von Schmutzwassergebühren berücksichtigt werden. Ob und in welcher Höhe ein Abzug möglich ist, richtet sich allerdings nach den geltenden örtlichen Regelungen. Dabei können die Anforderungen an Messverfahren, rechnerische Nachweise und Antragsfristen unterschiedlich ausfallen. Der Frischwasserbezug ist dabei häufig der Ausgangsmaßstab. Für nachweislich nicht eingeleitete Mengen können die örtlichen Satzungen Korrektur- oder Abzugsmöglichkeiten vorsehen; die konkrete Ausgestaltung ist deshalb immer standortbezogen zu prüfen.

Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) stellt für Hallen- und Freibäder ein Berechnungsverfahren zur Ermittlung von Wasserverlusten durch Verdunstung zur Verfügung und weist zugleich darauf hin, dass die tatsächlichen Verdunstungsverluste von den rechnerisch ermittelten Werten abweichen können. Entscheidend für den einzelnen Betreiber bleibt jedoch, welche Nachweise der zuständige Entsorgungsträger tatsächlich anerkennt. Deshalb sollte frühzeitig geklärt werden, ob die vorhandenen Daten bereits ausreichen oder zusätzliche Messungen erforderlich sind. Neue Unterzähler können sinnvoll sein, wenn dadurch bislang unbekannte Mengen nachvollziehbar erfasst werden. Sie sollten jedoch erst vorgesehen werden, wenn die örtlichen Nachweisanforderungen und der wirtschaftliche Nutzen geprüft sind.

Eine fachlich hergeleitete Verdunstungsmenge führt somit nicht automatisch zu einer Gebührenminderung oder rückwirkenden Erstattung. Sie kann aber eine wichtige Grundlage für die weitere Abstimmung mit dem Entsorgungsträger schaffen.

Wie AquaPassion bei der Prüfung unterstützt

Wer vermutet, dass bei der Abwasserabrechnung bislang nicht eingeleitete Wassermengen unberücksichtigt bleiben, benötigt vor allem eine belastbare Datengrundlage.

Mit der spezialisierten Beratungsleistung Verdunstung & Abwasser unterstützt AquaPassion Schwimmbadbetreiber dabei, Wasserverbräuche systematisch zu erfassen, Verdunstungsmengen fachlich zu bewerten und mögliche Handlungsfelder einzuordnen.

Dafür werden zunächst vorhandene Abrechnungen, Zählerstände und Betriebsdaten plausibilisiert. Anschließend werden die Wasserströme des Standorts strukturiert und die Verdunstung unter Berücksichtigung der jeweiligen Wasserflächen und Betriebsbedingungen bewertet.

Wo die vorhandenen Daten nicht ausreichen, wird geprüft, ob zusätzliche Messstellen oder angepasste Ableseroutinen sinnvoll sind.

Das Ergebnis ist eine geordnete Wassermengenbilanz mit nachvollziehbaren Annahmen, offenen Punkten und konkreten nächsten Schritten. Auf Wunsch bereitet AquaPassion zudem die betriebliche Grundlage für ein Gespräch mit dem zuständigen Entsorgungsträger vor. Die Entscheidung über die gebührenrechtliche Anerkennung und die Gebührenfestsetzung trifft der zuständige Entsorgungsträger auf Grundlage der örtlichen Regelungen.

So wird aus einer auffälligen Abwasserrechnung eine fundierte Grundlage für die weitere wirtschaftliche und gebührenrechtliche Prüfung.

Fazit: Wer seine Wasserströme kennt, kann gezielter handeln

Die gesamte bezogene Frischwassermenge ist nicht zwangsläufig mit der tatsächlich eingeleiteten Abwassermenge identisch. Gerade durch Verdunstung können in Schwimmbädern relevante Unterschiede entstehen. Ob diese Unterschiede zu einer Gebührenminderung führen können, hängt von ihrer nachvollziehbaren Ermittlung und den örtlichen Vorgaben ab.

Wer seine Abwassergebühren im Schwimmbad prüfen lässt, schafft deshalb nicht nur Transparenz über mögliche Einsparpotenziale, sondern auch eine bessere Grundlage für zukünftige Abrechnungs- und Betriebsentscheidungen.

Kann ein Schwimmbad Abwassergebühren sparen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können nachweislich nicht eingeleitete Wassermengen gebührenmindernd berücksichtigt werden. Ob dies möglich ist, hängt von den örtlichen Regelungen und den anerkannten Nachweisen ab.

Wie wird die Verdunstung im Schwimmbad ermittelt?

Die Verdunstung kann anhand der vorhandenen Wasserflächen und relevanten Betriebsbedingungen fachlich bewertet werden. Welche Berechnungs- oder Messverfahren für eine Gebührenminderung anerkannt werden, muss gesondert geklärt werden. Bei Hallenbädern sind dabei insbesondere Wasser- und Lufttemperatur, Luftfeuchte, Nutzung sowie Betriebs- und Ruhezeiten zu berücksichtigen; bei Freibädern zusätzlich die Witterung. Die DGfdB stellt hierfür ein Berechnungsverfahren zur Verfügung, dessen Ergebnis nicht automatisch mit einem gebührenrechtlich anerkannten Nachweis gleichzusetzen ist.

Ist für den Nachweis ein zusätzlicher Wasserzähler erforderlich?

Nicht zwangsläufig. Welche Nachweise akzeptiert werden, hängt von den örtlichen Anforderungen ab. Eine Prüfung der bestehenden Messstruktur hilft dabei, den Bedarf an zusätzlicher Messtechnik zu beurteilen. Je nach Satzung kann beispielsweise ein geeichter Zwischenzähler verlangt werden; andernorts können auch andere prüffähige Nachweise oder festgelegte Berechnungsansätze zugelassen sein.

Wie unterstützt AquaPassion bei der Abwasserabrechnung?

AquaPassion plausibilisiert Verbrauchs- und Abrechnungsdaten, strukturiert Wasserströme und bewertet Verdunstungsmengen. Daraus entstehen eine nachvollziehbare Wassermengenbilanz und konkrete nächste Schritte für die weitere Prüfung. Auf dieser Grundlage kann zudem beurteilt werden, ob das bestehende Mess- und Zählerkonzept ausreicht und welche Unterlagen für die fachliche Abstimmung mit dem Entsorgungsträger sinnvoll sind.

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Über den Autor

Henry Peukert

BERATUNG FÜR BÄDER UND THERMEN AUS BETREIBERPERSPEKTIVE

Henry Peukert unterstützt mit AquaPassion Kommunen, Stadtwerke und Betreiber dabei, ihre Bäder, Thermen und Wellnessanlagen wirtschaftlich und zukunftsfähig aufzustellen. Dabei verbindet er mehr als 45 Jahre Erfahrung im Bäderbetrieb mit einem klaren Blick für das, was vor Ort funktioniert – von der strategischen Ausrichtung bis zum Betriebsalltag.

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